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Das Steuerrecht stellt einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn RA Jetter dar. Seit Gründung der Kanzlei befasst sich Herr Jetter mit steuerrechtlichen Fragen, wobei der forensische Schwerpunkt in der Problematik der einkommensteuerrechtlichen "Liebhaberei" lag. Unter diesem Begriff ist zu verstehen, dass das Finanzamt dem Steuerzahler fehlende Gewinnerzielungsabsicht unterstellt und aus diesem Grund Verlustzuschreibeungen, Werbekosten, oder Abschreibeungen nicht anerkannt werden. Eine Thematik, die im Zusammenhang mit Kapitalanlagen nicht selten auftritt.
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