Kapitalanlagerecht

Das Kapitalanlagerecht bildet seit über 15 Jahren einen der Schwerpunkte der Tätigkeit von RA Jetter. Insbesondere im Bereich der sogenannten „Schrottimmobilien“ führte unsere Kanzlei hunderte Prozesse.

Im Zeitpunkt der Kanzleigründung gehörte Herr Rechtsanwalt Jetter zu den wenigen Anwälten, welche sich in dieser komplexen Materie der Vertretung geschädigter Anleger widmeten. Mit den Entscheidungen des LG Stuttgart zu den Aktenzeichen 12 O 574/97 und 12 O 120 / 00 konnte Herr Jetter für die damalige Zeit ungewöhnliche Urteile zu Gunsten der von ihm vertretenen Kapitalanlegern gegen die Crailsheimer Volksbank erwirken. Die Entscheidungen wurde zwar zwischenzeitlich durch das OLG Stuttgart aufgehoben, dann wiederum durch den Bundesgerichtshof im Rahmen des Revesionsverfahrens weitgehend bestätigt, was dazu führte führte, dass die Bank im Wege des Vergleichs die Verfahren zum Abschluss brachte und auf die Ihrerseits behaupteten Forderungen gegen die Anleger verzichtete.

Aber auch vor dem OLG Stuttgart konnte Herr Jetter unter dem AZ 9 U 251/05 erstritt Herr Jetter ein Urteil in welchem die Crailsheimer Volksbank sogar zum Ersatz des den betroffenen Anlegern entstandenen Schadens verurteilt wurde, was die Bank veranlasste in Parallelfällen Ihre Klage zurück zu nehmen.
Vor dem Bundesgerichtshof konnte Herr Jetter unter anderem unter den Aktenzeichen XI ZR 157/07 ein für die vom ihm vertretenere Anleger positives Urteil erwirken.

Ebenso gelang es in weiteren Verfahren bzgl, gescheiterten Kapitalanlagen Schadenersatzklagen zu Gunsten falschberatener Anleger durchzusetzen, zuletzt u.a. im Zusammenhang mit der Vermittlung von Kapitalanlagen der Fa. Vermögensgarant AG.

Während Mitte der 90-iger Jahre die Vertretung geschädigter Kapitalanleger ein Terrain darstellte, auf welches sich nur wenige Anwälte wagten, ist mittlerweile aus diesem Fachbereich ein Markt geworden, auf dem das Ringen der Anwälte um Mandate an die Geschichte des Rattenfängers von Hameln erinnert. Mit regelrechten Werbebriefen wird um die ohnehin in der Regel verunsicherten Anleger geworben und der eine odere Andere scheut sich nicht davor zurück, aus dem Elend und der Not der Betroffenen Profit zu ziehen.

Im Hinblick auf diese Veränderungen hat sich unsere Kanzlei davon distanziert, sich an diesem Gebaren zu beteiligen. Nach wie vor ist Herr Jetter jedoch bereit finanziell in Not geratenen Anlegern mit Rat und Tat beiseite zustehen.

Darüber hinaus sind wir jedoch daran zu arbeiten, dass derartige fehlerhafte Beratungen in der Praxis zur Ausnahme werden. Gerne stehen wir daher für Finanzdienstleister, Kapitalanlagegesellschaften und Kapitalanlegern gegenüber zurr umfassenden Beratung hinsichtlich der in jüngster Zeit mehrenden und verschärften Aufklärungspflichten zur Verfügung. Eine seriöse und gewissenhafte, von fundiertem Wissen und Erfahrung getragene Beratung im Rahmen aller Finanzdienstleistungen macht langwierige und unangenehme Prozesse entbehrlich und trägt zu einem gesunden und entspannten Kapitalmarkt bei.

Dabei wird es aber nach wie vor stets unser primäres Ziel sein, den Markt von schwarzen Schafen zu befreien und die Interessen des Verbrauchers zu wahren.