Arbeitsrecht
Herr Jetter hat sich u.A. auch forensisch intensiv mit der Abgrenzung Arbeitnehmer / freier Mitarbeit oder auch Scheinselbstständigkeit befasst. Darüber hinaus sind selbstverständlich langjährige Erfahrungen in Kündigungsschutzprozessen, sowohl auf Arbeitgeberseite, als auch Arbeitnehmerseite vorhanden.
Im Vordergrund steht für uns jedoch die außergerichtliche Beratung unserer Mandanten.
Gerne sind wir Ihnen daher bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen behilflich,
beraten Sie bei eventuellen Verfehlungen über die Abfassung von Abmahnungen oder auch die Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch im Kündigungsfall mit Rat und Tat beiseite.
Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie gerne bei Beitrübsübernahmen, wie auch im Insolvenzfall mit den in diesem Zusammenhang stehenden Auswirkungen.